Querschnitt SolArc Erdhügelhaus

Häufige Fragen- einige Hinweise

Anhand dieser Checkliste, erfahren Sie welche Grundlagen für den Bau eines SolArc© – Erdhügelhauses nötig sind, welche Leistungen Sie selbst erbringen müssen und was wir für Sie bereitstellen.

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist prinzipiell überall möglich, oft ist aber eine Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan erforderlich. In Baugebieten, die ganz neu erschlossen werden, gestaltet es sich tendenziell schwierig eine Befreiung von den B-Plan Vorschriften zu bekommen. Man möchte vermeiden, dass auch andere Bauherren eine Befreiung verlangen. Dort kann das Erdhügelhaus genehmigt werden, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert für das Grundstück oder gleich eine ganze Hausgruppe, um den Bau dieser Häuser zu fördern.
Bei Baugebieten, die weitgehend bebaut sind, auch alten Gebieten mit einer Baulücke, tun sich die Gemeinden leichter, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

In Misch- oder Gewerbegebieten ist fast alles zulässig, so enge Bauvorschriften wie im Wohngebiet gibt es in aller Regel nicht. Zu empfehlen ist ein Besuch, bei der für Ihr Baugrundstück zuständigen Gemeindeverwaltung, um Ihr Anliegen dem Bauamtsleiter oder Bürgermeister vorzutragen. Manchmal rennt man offene Türen ein, wenn man vorschlägt, mit mehreren SolArc Erdhügelhäusern eine kleine Ökosiedlung im Ort zu initiieren. Da die SolArc Häuser aufsehenerregend sind, kann sich die Gemeinde durchaus in der Region mit einem solchen Projekt profilieren. Wir stehen in solch einem Fall gerne unterstützend zur Verfügung, kümmern uns um die Anwerbung weiterer Bauherren und organisieren das  Gesamtbauvorhaben.

Mindestbreite

Die Mindestbreite für das Grundstück bei einem einzelstehenden SolArc Erdhügelhaus beträgt 16 Meter. Diese beinhaltet 10 m Hausbreite und je 3 Meter Abstand zur Grenze. Zusätzlich wird auf beiden Seiten eine Stützmauer mit einem Meter Höhe, beispielsweise mit Felsbrocken, benötigt.
Die Normalbreite eines Grundstücks beträgt mindestens 18 Meter, dann läuft das Erdreich harmonisch aus. Optimal ist – besonders wegen der besseren Rangiermöglichkeiten mit Bagger und Schaufellader – eine Grundstücksbreite von 20 Metern oder mehr.

Grenzabstand

Handelt es sich um ein freistehendes SolArc© – Erdhügelhaus muss der Abstand zur Grundstücksgrenze jeweils zu 3 Meter
betragen. Bei gruppierten Erdhügelhäusern benötigt jedes Haus nur 2,50 Meter Grenzabstand, sodass sich ein Hausabstand von
5 Metern ergibt und somit eine entsprechend geringere erforderliche Grundstücksbreite pro Haus.

Baufenster

An der Eingangsseite wird das Haus in der Regel an die vordere Kante des nach Bauvorschriften festgesetzten Baufensters gesetzt. Die Erdböschung links und rechts kann je nach Wunsch mit Steinen, Betonmauern oder gegebenenfalls durch eine Garage oder einen Schuppen abgefangen werden.

Unterkonstruktion und Keller

Ein Keller oder die notwenige Bodenplatte muss in der Regel vor Ort organisiert werden. In einigen Regionen, besteht die
Möglichkeit mit Partnerfirmen zu arbeiten, sodass Sie sich hierum nicht kümmern müssen.

Innenausbau

Für den Innenausbau erhalten Sie von uns einen Ordner mit empfohlenen Ausbauverfahren und technischen Installationen, so dass Sie selbst leicht Hand anlegen oder Handwerker beauftragen können.